Newsletter, Dos and Don´ts…

E-Mailmarketing ist kostengünstig und effektiv!? Ja, wenn man einige Grundregeln beachtet.
Ein Praxisbeispiel, wie es das Leben so »schreibt« (letzte Woche): Der Mailserver lahmt ein wenig. Ein Blick hinter die Kulissen zeigt 2 herumlungernde, als »newsletter« bezeichnete mails, mit jeweils einem Anhang, insgesamt mehr als 100 MB. (In Worten: EINHUNDERT MEGABYTE.)
Ursache: der sogenannte »Newsletter« besteht aus einer 2-seitigen(!!), aufgeblähten Worddatei, bei der alle »kreativen« Möglichkeiten des Programms, wie Hintergrundbilder, lesefreundliche Fließtextzentrierung, Bilder mit abgesofteten Rändern usw. ausgeschöpft wurden…

Man ist ja ein höflicher und verständnisvoller Mensch, und weist die geneigten Damen oder Herren des Hotel(restaurant)s darauf hin, dass hiermit wohl eher Kunden abgeschreckt werden, als neue generiert. Hierfür nutzt man gar das »userfreundliche« Kontaktformular auf der Webseite (mit Pflichtfeldern für Straße und Adresse/ein Schelm wer Böses dabei denkt…) Ein Hinweis, nie einen Newsletter bestellt zu haben, ist natürlich auch enthalten.

Antwort? Keine. Dafür diese Woche neue »breaking News« zur Grillsaison beim gleichen Absender. Als PDF, nur noch 1MB groß. Man ist ja lernfähig.

Kleiner Service von 2D-SIGN:

Grundregeln für das Erstellen und den Umgang mit Newslettern.

1. Rechtliches zu E-Mailmarketing…

Seit 1. 3. 2006 gelten gerade in Österreich verschärfte gesetzliche Grundlagen bzw. ein generelles Verbot von unverlangter Werbung per elektronischer Post, nachzulesen u.a. hier und hier.
Das bedeutet, dass derart Werbung (eben auch Newsletter betitelte) einer nachweisbaren Zustimmung des Empfängers bedarf. (opt-in, besser doppeltes opt-in, d. h. der Kunde trägt sich nicht nur auf der Website mit seiner E-Mailadresse ein, sondern muss noch eine E-Mail an seine Adresse beantworten oder einen Bestätigungslink darin klicken.) Weiter wird im Gesetz auch explizit die österreichische ECG/oder Robinsonliste genannt.
Wer ohne Einwilligung mailt, riskiert Abmahnungen und Anwaltskosten die sich schnell zu Tausenderbeträgen summieren können.
Anbieterkennzeichnung/Impressum und LEICHTE Abbestellmöglichkeit (am besten per link) sind PFLICHT.

2. content is king…

  • Aussagekräftiger Betreff (die Email soll ja geöffnet werden)
  • Kurz und einfach, webgerecht (E-Mails werden wie Webseiten gescannt nicht gelesen. Verwenden Sie Teaser mit genauen Links zum ausführlichen Inhalt auf IHRER Website.)
  • Werden Sie persönlich (Die persönliche Anrede ist ungemein wichtig, nicht nur am Beginn)
  • Mehrwert statt Werbung (Als PDF generierte Broschüren und Produktblätter bieten nur wenn perfekt und unaufdringlich informativ, Mehrwert.)

Es gibt zahlreiche gute Artikel zu E-Mailmarketing im Web und noch mehr Agenturen, die Sie diesbezüglich gern beraten oder für Sie texten…

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